Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
In Zone 1 (Spielfeld innerhalb der Spielfeldbegrenzung/Barriere) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und Ordnungsdienst
- Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
- Medienvertreter*innen
Die Zone 1 wird ausschließlich durch die Barriereöffnung am Tennisplatz an der Seite zur Jahnstraße betreten.
Der Weg vom Umkleidebereich von der Sporthalle (Holztür rechts und Haupteingang) zum Spielfeld und zurück führt über den Parkplatz direkt westlich an der Tribüne vorbei zum Spielfeld (Zone 1).
Von den Umkleidekabinen im Clubhaus ist soweit möglich der Weg über den B-Platz und dann über den Sporthallenparkplatz westlich an der Tribüne vorbei zum Eingang auf das Spielfeld (Zone 1) zu
nutzen.
Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung an der Kasse und unter Einhaltung des
Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
Der Umkleidebereich im Clubhaus ist nur durch den östlichen Seiteneingang zu betreten.
Den Schiedsrichtern wird eine eigene Kabine mit separater Dusche in der Sporthalle zugewiesen.
Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
Als Zuschauerbereich wird nur der südliche Teil (Tribüne und der Weg am Sportplatz) freigegeben. Alle anderen Bereiche sind für Zuschauer gesperrt.
Der Zuschauerbereich (Jahnstraße) wird im Übergang Tennisanlage A-Platz für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Der Zutritt erfolgt nur über die Jahnstraße.
Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs wird von den Personen an der Kasse dokumentiert und ist stets bekannt.
Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte über die Jahnstraße.
Der Verkauf an der Grillbude ist durch Plexiglaswände geschützt, Hinweisschilder und Abstandmarkierungen regeln die Zuwegung.
Unterstützend sind Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln auf der Anlage ausgehängt.
Desinfektionsspender stehen im Bereich der Toiletten und an der Grillbude zur Verfügung.
Es ist zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Ist dieser Abstand nicht einzuhalten, ist ein Nasen- und Mundschutz zu tragen.
Es gelten die Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen und der Gemeinde Sibbesse.
Der Vorstand