Verletzungen und Unfälle kommen in allen Altersstufen vor. Nach der Akutversorgung gilt es, das negative Ereignis richtig nachzubearbeiten, wirtschaftliche Nachteile zuverhinden und die Genesung zu fördern.
Tips und Tricks der NFV-Sportmediziner für fußballtypische Verletzungen.
Bitte melden Sie Sportunfälle von volljährigen Spieler/innen (Ü18-Spieler/innen) mit dem entsprechenden Schadenmeldeformular so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Die Sport-Schadenmeldeformulare für Unfallschäden (und für Haftpflichtschäden) finden Sie auf der NFV-Homepage zum Herunterladen. Der Sportversicherungsvertrag im genauen Wortlaut befindet sich ebenfalls darunter. Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss (bei Ü18-Spieler/innen) an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits enthalten. Der untere Abschnitt der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. In dem Abschnitt sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.
Bei Spieler/innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also bei Kindern und Jugendlichen, besteht der Unfallversicherungsschutz über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) und die Sporthilfe Niedersachsen. Die Unfallschadenmeldung muss bei einem Sportunfall von Kindern und Jugendlichen daher gegenüber dem Kommunalen Schadenausgleich Hannover, Marienstraße 11, 30171 Hannover abgegeben werden.
Ausnahme: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.
Formular des kommunalen Schadenausgleich Hannover
Merkblatt (Stand 2012)
Ansprechpartner beim MTV Almstedt ist unser Sozialwart Udo Schwetje Tel. 05060 - 1830.